RECHTSANWALTSKANZLEI IN MULHOUSE :
IMMOBILIENRECHT

Unser starkes, professionelles Team in Mulhouse, in der Gegend von Strasbourg, begleitet Firmen und Privatpersonen bei all ihren Behördengängen und Streitfällen. Obgleich Sie Bauträger, Bauunternehmer, Baufirma, Bauleiter, Immobilieneigentümer oder Mieter sind, können Sie uns gerne kontaktieren, um eine rechtliche Unterstützung bei Ihrem Vorhaben zu erhalten.

BAURECHT

Unsere Interventionsbereiche sind umfangreich. Um Sie gut bei Ihren Verfahren oder eventuellen Streitfällen rund um die Baugenehmigung zu unterstützen, bieten wir Ihnen u.a. folgende Dienste an :

  • Vorsorgliche, einstweilige Anordnung: um einen gerichtlichen Experten zu beauftragen, den Zustand benachbarter Gebäude eines zukünftigen Baus zu bestimmen, vor allem wenn Sie Bauträger oder Bauunternehmer sind, und um eventuelle Schadensfälle zu vermeiden.
  • Verwaltung des Streitfalls: Bauträger der Käufer und der eingeschalteten Firmen im Rahmen der Gewährleistung der Fertigstellung und einer zehnjährigen Garantie.
  • Expertise der Bauarbeiten und Einschätzung der Schadensfälle: wir greifen bei verschiedenen Arten von Streitfällen ein, die namentlich mit Bauarbeiten zusammenhängen und auf der Gegenseite Privatpersonen, Baufirmen, Architekten, Versicherungen, Bauträger, etc. haben.

Wie verfolgen ebenso Streitsachen bei der Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht.

VERMIETEN UND VERKAUF VON IMMOBILIEN

Mietverträge über gewerbliche Räume und berufliche Pachten

Wir verfassen mit Ihnen Mietverträge, die Sie juristisch schützen und Ihnen erlauben, sich im sicheren rechtlichen Rahmen zu bewegen. Wir sichern Ihnen ebenso die Verwaltung der Verfahren zu, die damit einhergehen bis hin zu Streitfällen der Sorte Rücktritt/Kündigung.

Wohnpachten und gemischte Pachten

Unsere Belegschaft garantiert Ihnen die Verteidigung Ihrer Rechte, ob Sie nun Mieter oder Eigentümer sind, im Rahmen der Verfahren, die angestrebt werden können im Hinblick auf Kündigung bis hin zur Zwangsräumung.

Recht auf Grundbesitz

Unser Arbeitsteam kann Ihnen in unterschiedlichen Streitsachen beim Recht auf Grundeigentum beistehen. Sie können sich vor allem an uns wenden in Fällen der gesetzlichen oder herkömmlichen Dienstbarkeit, bei Missbrauch des Besitzanspruchs eines Dritten oder eines Eingriffs (oder Aneignung).