RECHTSANWALTSKANZLEI IN MULHOUSE :
VERWALTUNGSRECHT

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen den Bürgern und den juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie zwischen den juristischen Personen an sich. Unsere in Mulhouse gelegene Kanzlei kann Ihnen also in folgenden Bereichen beistehen:

STÄDTEBAURECHT

UMWELTRECHT

GEBIETSKÖRPERSCHAFTSRECHT

RECHT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

Als solche kommen wir bei allen fachkundigen Rechtsprechungen nämlich dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht zum Einsatz.

STÄDTEBAURECHT

Ähnlich wie beim Immobilienrecht bezieht sich das Städtebaurecht auf die französischen Vorschriften, die die Raumanordnung der öffentlichen Körperschaften umgeben. Unsere Fachkompetenz in diesem Bereich ermöglicht uns, Ihre Interessen bei Baugenehmigungsklagen zu verteidigen. Wir stehen sowohl Privatpersonen als auch öffentlichen Personen und Anwohnervereinen in solchen Streitsachen bei.

UMWELTRECHT

Unsere Kanzlei unterstützt die Firmen und Gemeinden bei allen Fabrikbauprojekten, Windbauprojekten, Nutzung einer klassifizierten Anlage etc., damit das Projekt die Umweltregeln respektiert. Unsere Stärken gehen von Wirtschaftsprüfung über Beratung bis hin zum Verwalten von Streitfällen.

GEBIETSKÖRPERSCHAFTSRECHT

Wir intervenieren auf der Seite der Gemeinschaften, um Sie bei Ihren Schritten zu begleiten. Spezialisierte Anwälte bieten eine Rechtsschutzversicherung im Falle von einer Übergabe und Verfassen von Verträgen, Bereitstellung von Kooperationsstrukturen mehrere Kommunen betreffend oder auch bei Auflösung oder Wiederaufnahme von Aktivitäten eines Verbandes.

RECHT DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES

Als Anwälte des Rechts des öffentlichen Dienstes stehen wir mit unserer Sachkompetenz den Beamten und öffentlichen Mittelspersonen bei. In Streitfällen beraten und assistieren wir Ihnen bei Ihrer Einbringung in das Verfahren, sei es Belästigung bei der Arbeit, Sozialschutzleistung (Urlaub, therapeutische Halbtagsarbeit, …), Disziplinarverfahren oder Entlassung.